Der Beschuldigte verfügt gemäss eigenen Angaben über ein jährliches Bruttoeinkommen von CHF 22'050.00 bzw. ein monatliches Einkommen von CHF 1'875.00 (pag. 256). An der oberinstanzlichen Verhandlung gab der Beschuldigte an, sein Arbeitspensum betrage 50 bis 70%. Nebenbei arbeite er noch als Freelancer an Festivals und Events und verdiene damit im Jahr knapp CHF 3'000.00 zusätzlich (pag. 275 Z. 12 ff.). Der Beschuldigte konnte aber nicht plausibel erklären, wie er mit diesem Einkommen seinen Lebensunterhalt bestreiten kann (vgl. pag. 274 Z. 1 ff.).