Aufgrund der von ihm gefahrenen Geschwindigkeit war das Risiko, dass er weder rechtzeitig noch adäquat würde reagieren können und/oder im Zuge einer Reaktion die Beherrschung über sein Fahrzeug verlieren würde und es in der Folge zu einem Unfall mit Schwerverletzten oder Todesopfern kommen würde, hoch. In Anbetracht des weiten Strafrahmens erscheint das objektive Tatverschulden im Einklang mit der Vorinstanz zwar immer noch leicht. Es sind aber nach dem soeben Ausgeführten immer noch weit leichtere Delikte in dieser Kategorie denkbar.