11. Rechtliche Grundlagen Für die rechtlichen Grundlagen zum Tatbestand von Art. 90 Abs. 3 und 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01) kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 208 f.). Ergänzend und präzisierend auf Folgendes hinzuweisen: Gemäss Art.