Insgesamt werden so bei einer Gesamtbetrachtung alle Zweifel ausgeräumt, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt das Motorrad .________ mit dem Kontrollschild .________ mit einer toleranzbereinigten Geschwindigkeit von 143 km/h geführt hat. Die Kammer erachtet den in der Anklageschrift umschriebenen Sachverhalt somit als erstellt. III. Rechtliche Würdigung