Wie oben ausgeführt findet sich das stärkste Indiz im Anzeigerapport, wonach der Vermieter des Motorrads bei der Halterabfrage durch die Polizei nämlich offenbar bereits vom Beschuldigten informiert worden war, dass es ihn geblitzt hatte. Hinzu kommen das wenig glaubhafte Aussageverhalten des Beschuldigten und seiner beiden Kollegen (mit offensichtlichen Absprachen), die Modalitäten der Motorradtour und der Miete sowie das Aussageverhalten des Beschuldigten zu seiner Motorradbekleidung. Insgesamt werden so bei einer Gesamtbetrachtung alle Zweifel ausgeräumt, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt das Motorrad .