Die Vorinstanz hat hinsichtlich Mieterindiz aus den Beweismitteln die richtigen Schlüsse gezogen, darauf kann vollumfänglich verwiesen werden. Das Halterindiz dürfte vorliegend aber insofern etwas in den Hintergrund rücken, als bereits andere gewichtige Indizien und Hinweise das Bild der Täterschaft des Beschuldigten verdichten. Wie oben ausgeführt findet sich das stärkste Indiz im Anzeigerapport, wonach der Vermieter des Motorrads bei der Halterabfrage durch die Polizei nämlich offenbar bereits vom Beschuldigten informiert worden war, dass es ihn geblitzt hatte