Sich auf das Aussageverweigerungsrecht zu berufen oder die Möglichkeit ins Spiel zu bringen, nicht gefahren zu sein, hindert das Gericht nicht daran, eine Täterschaft anzunehmen (Urteil 6B_235/2021 vom 29. Juli 2021 E. 2.3.2 mit zahlreichen Hinweisen auf die Rechtsprechung). Die gleichen Prinzipien gelten auch für den Mieter, welcher wie hier behauptet, nicht selber gefahren zu sein, sich aber über die Identität des möglichen Lenkers ausschweigt.