283). Ein wesentlicher Teil der insgesamt während der Mietdauer gefahrenen Kilometer entfiel somit auf die hier interessierende Tour vom 25. Juli 2020. Dieser Umstand dürfte ebenfalls ausschlaggebend dafür gewesen sein, dass es sich der Beschuldigte – als aktenkundiger Geschwindigkeitsliebhaber – wohl kaum hätte nehmen lassen, den ersten Bergtest dieser Tour mit einem solch neuen Fahrzeug persönlich durchzuführen. Dass der Beschuldigte das Motorrad im Tatzeitpunkt bereits seit rund einem Monat gemietet hatte (pag. 12), ändert daran entgegen der Auffassung der Verteidigung nichts.