Es erscheint höchst unwahrscheinlich, dass sich der Beschuldigte mit dem von ihm zu Testzwecken gemieteten Motorrad (vgl. pag. 21 Z. 41 f.) gerade den ersten Pass hätte entgehen lassen. Genau dies wäre aber das Resultat seiner eigenen Aussagen. In diesem Zusammenhang ist ergänzend zu erwähnen, dass es sich beim gemieteten Motorrad um ein Neufahrzeug handelte. Es war im Juni 2020 erst gerade in Verkehr gesetzt worden und verfügte bei Übergabe an den Beschuldigten über einen km- Stand von 2 km (pag. 12). Bei Rückgabe betrug der km-Stand 1156 km (pag. 283).