37 Z. 34 ff.) Auf dieser Fahrt im Auto mit dabei war auch einer der beiden damaligen Mitfahrer auf der Motorradtour, Auskunftsperson G.________ (pag. 34 Z. 73 ff.), so dass stark von Absprachen mindestens unter diesen dreien ausgegangen werden muss. Der andere Mitfahrer auf der Motorradtour, Auskunftsperson H.________, verweigerte diesbezüglich die Aussage (pag. 42 Z. 21 ff.). Den Aussagen von Zeuge J.________ sind zwar keine Lügensignale zu entnehmen.