aufgrund ihrer Freundschaft vom ausgiebigen Passtouren-Wochenende berichtet hatte (siehe hiernach). Es ist zumindest nicht unwahrscheinlich, dass der mit dem Beschuldigten befreundete Zeuge J.________ auf die telefonische Nachfrage der Polizei hin das in Frage stehende Fahrzeug sofort dem Beschuldigten als Mieter zuordnen konnte, die Recherchen über die dazugehörigen Dokumente jedoch nachher durch M.________ vorgenommen und an die Polizei weitergeleitet wurden. Wie bereits erwähnt stellt sich auch noch die Frage, wie Zeuge J._____