Zeuge J.________ führte an der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 18. Mai 2022 knapp zwei Jahre nach dem Vorfall aus, wenn er sich richtig erinnere, hätten sie eine E-Mail von einem Polizeibeamten erhalten und seien ohne Angabe des Betreffs (nur, dass es um ein vermietetes Motorrad gehe) um raschen Rückruf gebeten worden. Er habe der Aufforderung umgehend Folge geleistet und zurückgerufen. An den genauen Inhalt des Telefonats, insbesondere an eine solche Aus-