__ an, wenn er dies so geschrieben habe, werde es sicher so gewesen sein. Aus der Erinnerung heraus hätte er das nicht mehr gewusst. Aber wenn er es so geschrieben habe, könne er es als richtig bestätigen (pag. 28 Z. 57 ff.). Er könne sich nicht mehr an den genauen Wortlaut von Zeuge J.________ erinnern (pag. 28 Z. 68 f.). Zeuge J.___