Es ging mithin erst einmal darum, den Mieter des Motorrads ausfindig zu machen. Der rapportierende Polizeimitarbeiter führte zu diesem Telefonat später mündlich aus, in der Regel sei es bei Mieteranfragen so, dass sie dem Vermieter nicht sagen würden, um was es genau gehe, das gehe diesen nichts an, es gelte einfach, den Haltern zu ermitteln (pag. 28 Z. 72 f.). Zeuge J.________ ergänzte, dass ihnen auch in der vorgängigen E-Mail, in welcher sie betreffend ein vermietetes Motorrad um Rückruf gebeten worden seien, nicht gesagt worden sei, worum es genau gehe (pag. 38 Z. 57 ff.).