5 10. Würdigung durch die Kammer 10.1 Die Kammer kann sich den treffenden Ausführungen der Vorinstanz praktisch ausnahmslos anschliessen und hält ergänzend und präzisierend Folgendes fest: 10.2 Stärkstes Indiz gegen den Beschuldigten findet sich im Umstand, dass der rapportierende Polizeimitarbeiter im Anzeigerapport vom 31. Juli 2020 (pag. 2 f.) über die telefonische Halterabfrage bei der Vermieterfirma F.________ GmbH Folgendes vermerkt hat: «Das Motorrad ist auf die F.________ GmbH in L.________ eingelöst.