Mit Schreiben vom 6. Februar 2023 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie kein Nichteintreten auf die Berufung des Beschuldigten beantrage und auf die Erklärung der Anschlussberufung verzichte (pag. 232 f.). Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer fand am 16. Oktober 2023 in Anwesenheit des Beschuldigten, seines Verteidigers und der Generalstaatsanwaltschaft statt (pag. 271 ff.).