2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, im Anschluss an die Urteilseröffnung mündlich zuhanden des Protokolls die Berufung an (pag. 180; pag. 192). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 10. Januar 2023 (pag. 217 f.) erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 31. Januar 2023 form- und fristgerecht die vollumfängliche Berufung (pag. 227). Mit Schreiben vom 6. Februar 2023 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie kein Nichteintreten auf die Berufung des Beschuldigten beantrage und auf die Erklärung der Anschlussberufung verzichte (pag.