1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Oberland, Einzelgericht (nachfolgend: Vorinstanz), erklärte A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 25. November 2022 (pag. 184 ff.) der qualifizierten groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 25. Juli 2020, um 15:32 Uhr, in C.________, auf der D.________(Strasse), im Abschnitt E.________, schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs mit einer Probezeit von 4 Jahren, sowie zu den Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 4'490.60 (pag. 185, Ziff. I. erstinstanzliches Urteil).