1. zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten; Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt. Die ausgestandene Polizeihaft wird im Umfang von einem Tag auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zur Bezahlung von fünf Sechstel der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 11'644.30, ausmachend CHF 9'703.60; 3. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 3'000.00. III.