6. die amtliche Entschädigung und das volle Honorar von Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren auf CHF 9'986.00 und CHF 12'391.25 bestimmt wurden; 7. der dem Beschuldigten mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau vom 2. Oktober 2019 für eine Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu je CHF 110.00 gewährte bedingte Vollzug widerrufen wurde und die Strafe zu vollziehen ist. 43 II. A.________ wird schuldig erklärt: