5. A.________ verurteilt wurde 3.1 zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 2'250.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 27. Oktober 2021, wobei der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt wurde; 3.2 zu einer Verbindungsbusse von CHF 450.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 5 Tage festgesetzt wurde;