Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 20. September 2022 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: 3. das Strafverfahren gegen A.________ 1.1 wegen Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen zwischen dem 16. und 17. Mai 2019 in E.________ und Umgebung sowie 1.2 wegen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage, angeblich begangen zwischen dem 7. Oktober 2020 und 24. Dezember 2020 z.N. von D.________ eingestellt wurde, unter Auferlegung von einem Sechstel der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 1'940.70, an den Kanton Bern;