41 Falles für angemessen erachtet wird. Für die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Nichteintreten auf die Berufung des Straf- und Zivilklägers (Positionen vom 21. April 2023 bis 11. Juli 2023) ist sodann insgesamt ein Aufwand von 0.17 Stunden zu gewähren (Verfügung des Obergerichts und Schreiben an Klient vom 21. April 2023), zumal Rechtsanwalt B.________ in diesem Zusammenhang mit Beschluss vom 8. Juni 2023 bereits eine separate Entschädigung ausgerichtet wurde (pag.