Eine weitere Kürzung nimmt die Kammer sodann hinsichtlich der Verfügungen des Regionalgerichts vom 27. März 2023 und des Obergerichts vom 24. Juli 2023 vor (Kürzung um 0.08 bzw. 0.17 Stunden), da es sich hierbei um verfahrensleitende Verfügungen handelt, die keinen bzw. nur minimalen Handlungsbedarf seitens der Verteidigung erforderten. Hinsichtlich der geltend gemachten Telefonate mit dem Beschuldigten vom 21. September 2023 und vom 7. März 2024 erfolgt eine weitere Kürzung um je 0.5 Stunden, da das Verfahren dazu keinen Anlass gab bzw. am 21. März 2024 zeitnah eine Besprechung mit dem Beschuldigten stattfand.