Mit Kostennote vom 25. März 2024 machte Rechtsanwalt B.________ für die Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren einen Aufwand von insgesamt 26.08 Stunden, ausmachend CHF 5'799.65, geltend (pag. 710 ff.). Diesen Aufwand erachtet die Kammer als überhöht und nimmt entsprechend eine Kürzung vor. Nicht zu entschädigen sind vorab sämtliche Aufwände, welche in der Zeit vor dem 17. März 2023 angefallen sind.