Gemäss HÜTTE/LANDOLT, Urteilsnummer 703, wonach ein nachbarschaftlicher Streit in einem Faustschlag und einem Schuss gipfeltet, wobei der Täter dem Opfer mit der Faust ins Gesicht schlug und eine Prellung des rechten Augapfels sowie eine massive Schwellung über dem Auge zufügte, wurde eine Genugtuung von CHF 500.00 zugesprochen. Vorliegend ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Beschuldigte [recte: Straf- und Zivilkläger] schwerere Verletzungen davongetragen hat. Die Wunden mussten genäht werden. Die Narben sind heute kaum mehr sichtbar. Der Heilungsprozess ist komplikationslos verlaufen.