21. Schadenersatzforderung In Bezug auf die vom Straf- und Zivilkläger geltend gemachte Schadenersatzforderung kann – nicht zuletzt aufgrund des auch hier zu beachtenden Verschlechterungsverbots – integral auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 566, S. 50 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Die Zivilklage wird auf den Zivilweg verwiesen, wenn die Privatklägerschaft ihre Klage nicht hinreichend begründet oder beziffert hat (Art. 126 Abs. 2 Bst. b StPO). Der Privatkläger machte an der Hauptverhandlung diverse Heilungskosten geltend (pag. 437, Z. 45 ff.).