19. Fazit Gesamtfreiheitsstrafe Die Gesamtfreiheitsstrafe für die Schuldsprüche wegen Raubes, versuchter schwerer Körperverletzung und Hausfriedensbruchs beliefe sich im Ergebnis auf über 48 Monate. Aufgrund des zu beachtenden Verschlechterungsverbots (vgl. E. 6 hiervor) bleibt es indes bei der von der Vorinstanz ausgefällten Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Wie bereits in E. 17 festgehalten, ist diese Freiheitsstrafe mangels Gleichartigkeit der Strafen nicht als Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 2. Oktober 2019 auszufällen.