Gemäss eigenen Angaben an der oberinstanzlichen Verhandlung ist der Beschuldigte zwar gesundheitlich und psychisch angeschlagen, er versuche aber, das Beste aus der Situation zu machen. Aufgrund einer entzündeten Mittelfussbasis, welche noch operiert werden soll, sowie diverser Beschwerden an der Wirbelsäule ist er aktuell bzw. seit August 2019 zu 100% arbeitsunfähig, weshalb er vom Sozialdienst mit CHF 1'000.00 monatlich sowie der Bezahlung von Miete und Krankenkasse unterstützt wird (pag. 685 f. Z. 11 ff.). Der Beschuldigte verfügt ansonsten über keine weiteren Einkünfte und hat Schulden von mehr als CHF 50'000.00 (pag.