17.2.3 Fazit und Asperation Insgesamt ist das Gesamttatverschulden auch hier mit Blick auf den grossen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe noch als leicht zu bezeichnen. Die Kammer erachtet eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten als dem Gesamttatverschulden angemessen. Diese ist im Umfang von 2/3, ausmachend 12 Monate, zur Strafe für die versuchte schwere Körperverletzung zu asperieren. Die Gesamtfreiheitsstrafe beläuft sich damit vorläufig auf 42 Monate. 17.3 Asperation Hausfriedensbruch 17.3.1 Objektive und subjektive Tatschwere Art.