33 zum Urteil vom 2. Oktober 2018 auszusprechen ist. Im genannten Urteil wurde keine Freiheitsstrafe ausgefällt, womit es am Erfordernis der gleichartigen Strafe fehlt. 17.1 Einsatzstrafe für die versuchte schwere Körperverletzung 17.1.1 Objektive Tatschwere Unter dem Titel des Ausmasses des verschuldeten Erfolgs prüfte die Vorinstanz lediglich eine Gefährdung des Rechtsguts. Beim Tatbestand der schweren Körperverletzung handelt es sich jedoch um ein Erfolgsdelikt.