Rechtsvortritts mit Beinahekollision, das Fahren eines Personenwagens trotz entzogenen Führerausweises, das Entziehen einer Polizeikontrolle, die Vereitelung der Feststellung der Fahrunfähigkeit und eine Nötigung vorgeworfen, wobei der Beschuldigte nicht geständig ist. Auch wenn in Bezug auf die hängigen Verfahren die Unschuldsvermutung gilt, zeigen diese immerhin, dass der Beschuldigte aktuell bei mehreren, teils schweren Vorkommnissen der Tatbegehung verdächtigt wird.