Aktuell sind nebst dem hier zu beurteilenden Verfahren drei weitere Verfahren gegen den Beschuldigten hängig. Dabei handelt es sich u.a. um ein Strafverfahren, in welchem dem Beschuldigten Beschimpfung und einfache Körperverletzung, angeblich begangen durch mehrere Faustschläge ins Gesicht, vorgeworfen werden. Zwei Faustschläge ins Gesicht hat der Beschuldigte eingestanden, rechtfertigt diese jedoch mit Notwehr (vgl. Akten PEN ________; Einsprache gegen Strafbefehl). Im hängigen Strafverfahren BM ________ wird dem Beschuldigten das Führen eines ungeprüften, nicht imma-