647 f.). Bereits vor dem hier zu beurteilenden Vorfall beging der Beschuldigte zudem einen Hausfriedensbruch und eine Tätlichkeit, wofür er nach dem hier zu beurteilenden Tatzeitpunkt mit einer bedingten Geldstrafe von fünf Tagessätzen und einer Busse von CHF 100.00 bestraft wurde. Im 2021 kam eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tierquälerei dazu, die mit einer unbedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen sanktioniert wurde. Aktuell sind nebst dem hier zu beurteilenden Verfahren drei weitere Verfahren gegen den Beschuldigten hängig.