30 Der Beschuldigte ist des Hausfriedensbruchs schuldig zu erklären, gemeinsam begangen mit zwei unbekannten Personen am 16. Mai 2019 z.N. des Straf- und Zivilklägers. 12. Konkurrenzen Zwischen den drei Schuldsprüchen wegen Raubes, versuchter schwerer Körperverletzung sowie Hausfriedensbruchs besteht echte Konkurrenz. Der Beschuldigte ist demzufolge für alle drei Delikte schuldig zu sprechen. IV. Strafzumessung