Vielmehr schlug der Beschuldigte angetrieben von Wut und Rachegefühlen wiederholt mit der mitgebrachten Handfeuerwaffe heftig gegen den Kopf des Straf- und Zivilklägers. Dass dadurch schwere Verletzungen am Kopf hervorgerufen werden können, bedarf keiner weiteren Ausführungen und war zweifellos auch dem Beschuldigten bewusst. Indem er