Zumindest musste er aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit von schweren Verletzungen mit dieser Konsequenz rechnen. Das Gutachten erwähnt sodann auch, dass bei Schlägen gegen den Kopf mit einem Gegenstand wie einer Handfeuerwaffe es durchaus zu schweren Verletzungen wie Knochenbrüche und/oder Blutungen im Schädelinnern kommen könne. Durch das wiederholte und ungezielte Schlagen zeigte der Beschuldigte, dass er den Erfolg einer schweren Körperverletzung in Kauf genommen hatte. Insgesamt ist der Tatenschluss damit erstellt. Durch das Schlagen hat der Beschuldigte zudem den point of no return zweifelsfrei überschritten.