tig immer wieder auftreten. Der Beschuldigte war sich bewusst, dass er mit der Waffe, der Maskierung und mit zwei weiteren Personen als Verstärkung eine gegenwärtige Gefahr für den Strafund Zivilkläger darstellt. Er wollte diese Bedrohungslage bewusst erreichen, um sich beim Straf- und Zivilkläger für seinen Hund zu rächen sowie Bargeld und Betäubungsmittel des Straf- und Zivilklägers anzueignen. Der Beschuldigte und die beiden unbekannten Personen betraten und verweilten in der Wohnung des Strafund Zivilklägers gegen dessen Willen.