Der Straf- und Zivilkläger versuchte erfolglos, sich dagegen zu stemmen, worauf er sich bewusstlos stellte und der Beschuldigte von ihm abliess. Anschliessend wurde der Straf- und Zivilkläger ins Wohnzimmer gezerrt, wo er erneut unter Drohung mit der Handfeuerwaffe zur Herausgabe von Geld und Betäubungsmitteln gezwungen wurde. Der Beschuldigte drohte ihm nochmals damit, ihn zu erschiessen, wenn er ihm die verlangten Sachen nicht herausgebe. In der Zwischenzeit wurde eine der unbekannten Personen beim Durchsuchen der Wohnung fündig. Mit einem Sack in der Hand verliessen der Beschuldigte und die beiden unbekannten Personen daraufhin die Wohnung.