Es sei eine Glock mit ihrer bekannten viereckigen Form gewesen. Das Magazin sei eingesetzt gewesen (pag. 105, Z.135). Auf Nachfrage des Gerichts insistierte der Privatkläger, dass er dies gesehen habe, sonst sei unten in der Waffe ja «ein Loch» drinnen gewesen (pag. 437, Z. 33). [...] Der Privatkläger macht differenzierte Aussagen und belastet den Beschuldigten nicht übermässig. So sagte er aus, dass der Beschuldigte den Finger am Abzug gehabt habe. Er wisse aber nicht, ob die Waffe geladen gewesen sei (pag. 105, Z. 135). [...]