23 die Schläge zu schützen versuchte. Die Wunde über dem linken Auge erweist sich zudem als gross und tief (pag. 62), was für einen beachtlichen Kraftaufwand beim Zuschlagen spricht. Ein solcher Kraftaufwand ist dem Beschuldigten ohne Weiteres zuzutrauen, ist er doch sportlich und durchtrainiert (pag. 68 ff.). Insgesamt kann festgehalten werden, dass die vom Institut für Rechtsmedizin (IRM) am Straf- und Zivilkläger festgestellten Befunde im Einklang mit dessen Aussagen stehen.