Gemäss Arztbericht von Dr. med. P.________ vom 21. Juni 2019 mussten beim Straf- und Zivilkläger zehn Wunden genäht werden (pag. 35). An der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme gab der Straf- und Zivilkläger ferner zu Protokoll, er habe während eines halben Jahres seitlich immer Blitze gesehen und bei der Hornhaut sei etwas «wie ausgestanzt». Dort sehe er wie eine Schlinge bzw. einen dünnen Faden, dies werde ein Leben lang bleiben (pag. 108 Z. 48 ff.; vgl. auch pag. 438 Z. 4 ff.). Auch über den Beschuldigten wurde am 17. Mai 2019 um 13:00 Uhr ein rechtsmedizinisches Gutachten erstellt.