Werden die Nachrichten hingegen im Gesamtkontext gelesen, fällt auf, dass der Beschuldigte der Nachbarin erst nach über einer Stunde bzw. erst nach stattgefundenem Überfall auf den Straf- und Zivilkläger auf ihre Frage «wäg was de?» antwortete und in seiner vorausgegangenen Nachricht in zeitlicher Hinsicht noch von «när», mithin von «gleich», geschrieben hatte. Als der Beschuldigte in seinen Einvernahmen auf diese Unstimmigkeit in den Nachrichten hingewiesen wurde, versuchte er sich insoweit zu erklären, als er einen Sinneswandel geltend machte, nachdem seine Kollegen auf ihn eingeredet hätten, was