erwog sodann ebenfalls, es sei klar, dass das zusammenhängen müsse, zumal es «ein riesen Zufall wäre», wenn der Beschuldigte ihr diese Nachricht sende und der Straf- und Zivilkläger dann von jemandem anderen angegriffen würde (pag. 188 Z. 61 ff.). Zudem erzählte auch sie von früheren Vorfällen zwischen dem Beschuldigten und dem Straf- und Zivilkläger bzw. zwischen den Hunden des Beschuldigten und den Katzen des Straf- und Zivilklägers (pag. 188 Z. 93 ff.). Die Aussagen von K.____