19 Einerseits dürfte sie Angst vor der Reaktion des Beschuldigten gehabt und sich von ihm unter Druck gesetzt gefühlt haben, wofür auch ihr Ersuchen nach Konfrontationsvermeidung spricht. Andererseits hätte sie sich mit einer klareren Aussage selbst der Falschaussage überführen müssen. H.________ pflegte zum Zeitpunkt des Vorfalls eine enge Beziehung zum Beschuldigten und hatte somit bei ihrer ersten Einvernahme ein starkes Interesse, den Beschuldigten zu schützen und ihm ein Alibi zu geben.