und Z. 15 ff.). Angesprochen auf den offensichtlichen Widerspruch zu ihren früheren Aussagen und auf Frage, wie sie dies erklären könne, wich H.________ aus und versuchte dies wenig glaubhaft damit zu erklären, nicht zu wissen, ob sie nochmals auf sei und es deshalb so kommuniziert habe (pag. 432 Z. 25 ff.). Auf die Frage, ob es betreffend «Zeitpunkt Mitternacht» eine Absprache gegeben habe, machte sie vielsagend eine Erinnerungslücke geltend (pag. 432 Z. 31). Nach Überzeugung der Kammer sind die Aussagen von H.________ gleich wie jene von G.______