18 8.3.4 Aussagen H.________ H.________ gab zu Beginn ihrer Einvernahme vom 14. Juni 2019 zu Protokoll, zuvor bereits mit dem Beschuldigten über das Strafverfahren gesprochen zu haben (pag. 177 Z. 42 f.). Zudem gab auch sie an, dass der Beschuldigte ein sehr guter Kollege von ihr sei (pag. 178 Z. 94). Sie bestätigte die Aussagen des Beschuldigten insoweit, als sie aussagte, dass sie beide kurz nach Mitternacht schlafen (pag. 177 Z. 53 f.) und die anderen kurz vor Mitternacht gegangen seien, so dass sie den letzten Zug noch erwischt hätten (pag. 178 Z. 59).