___ und die anderen beiden nach N.________ gefahren (pag. 173 Z. 77 ff.). Zuvor seien sie den gesamten Abend mit dem Beschuldigten zusammen gewesen (pag. 173 Z. 77 f.; ferner pag. 174 Z. 106 und Z. 127). Der letzte Zug fahre in O.________ glaublich um 00:10 Uhr und sie hätten die Wohnung zwischen 23:50 Uhr und 00:00 Uhr verlassen (pag. 174 Z. 93 f.). Erstmals erwähnte G.________ eine angebliche Diskussion zwischen dem Beschuldigten und J.________. Diese soll jedoch nur zwischen diesen beiden in einem anderen Zimmer stattgefunden haben, so dass er selbst nicht mehr wusste oder wissen wollte, worum es dabei ging (pag. 174 Z. 108 ff.).