169 Z. 63). Auf Frage, ob er mit dem Vorfall etwas zu tun habe, antwortete G.________, er habe nichts damit zu tun, worauf sich der Befrager zur Anschlussfrage veranlasst sah, ob er jemanden kenne, der etwas mit der Sache zu tun habe (pag. 169 Z. 85 ff.), was G.________ mit der Verneinung «Nein, ich habe wirklich keine Ahnung» beantwortete (pag. 169 Z. 91). Die tatnächsten Aussagen von G.________ sind insgesamt wenig aussagekräftig und tragen wenig zur Erhellung des Sachverhalts bei.