131 Z. 69 f.). Er schilderte sodann nochmals die Vorgeschichte mit dem Straf- und Zivilkläger, namentlich, wie er ihm mit dem Tod gedroht hatte, sollte nochmals etwas mit den Hunden sein (pag. 131 f. Z. 87 ff.), und seinen Wutausbruch am 16. Mai 2019, als er von seiner Kollegin erfahren habe, dass der Strafund Zivilkläger seiner Hündin habe nachkicken wollen (pag. 132 Z. 102 ff.). Er habe daraufhin die Nachricht an die Nachbarin geschrieben und sich zum Gehen bereitgemacht (pag. 132 Z. 106 ff.). Diese Aussagen stimmen mit den Aussagen anlässlich der ersten beiden Einvernahmen überein und kommen fast einem Geständnis gleich.